CSS: Kollektivzugehörigkeit bestätigen
CSS-Versicherte werden aufgefordert die Kollektivzugehörigkeit zu bestätigen!
Der PVU hat im Namen der Urner Personalverbände mit der CSS einen Rahmenvertrag abgeschlossen, bei welchem allen Mitgliedern auf bestimmten VVG-Zusatzversicherungen Rabatte gewährt werden. Zum rabattberechtigten Personenkreis gehören auch deren Lebenspartner sowie im gleichen Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 25. Altersjahr sowie Personen im AHV-Alter, wenn sie schon bisher im Kollektivvertrag waren.
Wer in unseren CSS-Kollektivvertrag übergetreten ist, erhält neu jeweils im Mai ein Schreiben von der CSS mit der Aufforderung, seine Mitgliedschaft explizit zu bestätigen. Ignorieren Sie diese Nachricht nicht sondern befolgen Sie die Anleitung, ansonsten wird der bisherige Kollektivrabatt automatisch ausgeschlossen!